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zu schwere Sprache

Erklärung zur Barriere·freiheit

Erklärung zur Barriere·freiheit von unserer Internet·seite

Alle Menschen haben die gleichen Rechte auf Infos.
Menschen mit Hilfebedarf sollen keine Nachteile haben.

Das steht in einem Gesetz. 
Das Gesetz heißt: Behinderten·gleichstellungs·gesetz.
Das wird so abgekürzt: BGG.

In dem Gesetz gibt es eine Regelung für öffentliche Stellen. 
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel:

  • eine Gemeinde
  • ein Amt
  • eine Kranken·kasse

In dieser Regelung steht:
Öffentliche Stellen müssen ihre Infos barriere·frei machen.
Auch die Infos auf ihrer Internet·seite.

Was heißt: barriere·frei?

Barriere bedeutet: Problem.
Hier sind Beispiele für Probleme auf einer Internet·seite:

  • Viele Fremdwörter sind ein Problem
    für Menschen mit Hilfebedarf.
  • Eine sehr kleine Schrift ist ein Problem
    für alte Menschen.
  • Lange Sätze mit langen Wörtern sind ein Problem
    für Menschen aus anderen Ländern.

Barriere·frei bedeutet: Es gibt keine Probleme.
Alle können die Internet·seite gut verstehen.
Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Es gibt Infos in Gebärden·sprache.
    Das ist eine Zeichen·sprache nur mit Händen. 
    Sie ist für Menschen, die nicht hören können.
  • Die Internet·seite ist gut gemacht 
    für blinde Menschen mit Lese·geräten.

Das heißt dann: Barriere·freie Internet·seite.

Wie macht man eine Internet·seite barriere·frei?

Das steht in verschiedenen Gesetzen.
Die Gesetze sagen:
Jede öffentliche Stelle muss auf der Internet·seite schreiben:

  • Hier ist unsere Internet·seite schon barriere·frei.
  • Hier ist unsere Internet·seite noch nicht barriere·frei.

Das nennt man: Erklärung zur Barriere·freiheit. 
Diese Erklärung muss auf der Internet·seite stehen.
Wir halten uns an die Gesetze.
Darum haben wir auch eine Erklärung zur Barriere·freiheit.

Ist die Internet·seite barriere·frei?

Das haben wir erstmal selbst geprüft.
Viele Dinge auf unserer Internet·seite sind schon barriere·frei.
Aber leider noch nicht alles.
Unsere Internet·seite soll für alle Menschen verständlich sein.
Darum prüfen Fachleute bald unsere Internet·seite.
Die Fachleute schreiben einen Plan für uns.
Schritt für Schritt werden dann immer mehr Infos barriere·frei.
Aber das braucht Zeit.

Was ist zum Beispiel noch nicht barriere·frei?

  • Leichte Sprache
    Wir haben zu wenig Texte in Leichter Sprache.
    Das wird aber bald besser:
    Bald haben wir eine eigene Internet·seite in Leichter Sprache.
  • Gebärden·sprache
    Wir haben keine Infos in Gebärden·sprache.
    Das ist eine Zeichen·sprache nur mit Händen.
    Sie ist für Menschen, die nicht hören können.
    Das werden wir besser machen.
  • Format PDF
    Manche Texte sind in einem bestimmten Format gespeichert.
    Dieses Format heißt: PDF.
    Manche PDF-Texte sind nicht barriere·frei.
    Das heißt zum Beispiel:
    Lese·geräte können diese Texte nicht gut vorlesen.
  • Videos
    Manchmal zeigen wir Videos.
    Die Videos sind noch nicht barriere·frei.
  • Bedienen mit Tasten oder Vorlese·funktion
    Manche Dinge auf der Internet·seite kann man nur
    mit der Maus bedienen.
    Zum Beispiel Formulare.
    Man kann sie nicht mit Tasten bedienen.
    Und auch nicht mit der Vorlese·funktion.
  • Farben
    Manche Farben auf der Internet·seite sind zu ähnlich.
    Zum Beispiel die Farbe von der Schrift und vom Hintergrund.
    Der Unterschied ist nicht deutlich genug.
    Manche Menschen können den Text darum nicht gut lesen.

Von wann ist die Erklärung zur Barriere·freiheit?

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit haben wir zum ersten Mal
am 22. Juli 2025 aufgeschrieben.
Aber es verändert sich viel.
Zum Beispiel:

  • die Gesetze
  • die Technik
  • oder wir machen die Seite besser.

Darum müssen wir einmal im Jahr
unsere Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen.
Wenn wir unsere Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen,
dann schreiben wir das neue Datum auf.
Das Datum von der letzten Prüfung ist der 22. Juli 2025.

Ihre Rück·meldungen an uns

Unsere Internet·seite soll barriere·frei sein. 
Daran arbeiten wir die ganze Zeit.
Und Sie können uns dabei helfen.
Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet·seite entdeckt?
Haben Sie Probleme oder Fragen?
Passt etwas nicht zu den Gesetzen für barriere·freie Internet·seiten?
Dann sagen Sie uns Bescheid.
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist: ulf.bandmann@lhpb.de
Oder rufen Sie uns an.
Die Telefon·nummer ist: 0 51 76   1 89 0
Wir freuen uns über Ihre Rück·meldungen.

Und wenn wir die Barriere nicht wegmachen? 

Vielleicht haben Sie uns eine Barriere gemeldet.
Und wir haben die Barriere nicht weggemacht.
Oder wir haben Ihnen nicht geantwortet.
Dann können Sie sich von einer Behörde helfen lassen.
Diese Behörde heißt: Schlichtungs·stelle.
Die Schlichtungs·stelle kostet für Sie kein Geld.
Gemeinsam mit der Schlichtungs·stelle machen wir die Barriere weg.

Kontakt zur Schlichtungs·stelle

Das ist die Adresse von der Schlichtungs·stelle:
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Büro der Landes·beauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Hanna-Arendt-Platz 2 in 30159 Hannover
Wollen Sie die Schlichtungs·stelle anrufen?
Das ist die Telefon·nummer: 05 11   20 40 10.
Wollen Sie der Schlichtungs·stelle eine E-Mail schreiben?
Es gibt 2 E-Mail-Adressen:

Wollen Sie die Internet·seite von der Schlichtungs·stelle ansehen?
Da erfahren Sie zum Beispiel
         So geht eine Schlichtung.
Hier ist die Internet·seite von der Schlichtungs·stelle:
Klicken Sie auf das Wort: Internet·seite.

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