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Holz, Metall, Kunststoff – wir legen uns für Sie ins Zeug!

Sie möchten einen Teilbereich Ihrer Produktionskette outsourcen? Oder einzelne Produkte komplett extern produzieren lassen? Dann sind Sie in unseren Werkstätten richtig! Ganz gleich, ob kleine oder große Serien – wir fertigen nach Ihrem Bedarf und zu guten Konditionen.

Ganz gleich, ob größere Werkstücke oder Kleinstteile – dank unserer langjährigen Erfahrung in der Serienfertigung sind wir in der Lage, auf vielfältige Fachkenntnisse zuzugreifen. Dank eingespielter Fertigungsprozesse bei der Bearbeitung von Metall, Holz und Kunststoff dürfen Sie von uns gute und präzise Arbeitsergebnisse erwarten. Gerne übernehmen wir folgende Tätigkeiten für Sie:

  • Sägen, schleifen, hobeln, fasen, nuten, entgraten
  • Fräsen, drehen und bohren (auch CNC für Kunststoff und Metall)
  • Gewindeschneiden und abrichten von Metall und Kunststoff
  • Herstellen von Einweg- und Sonderpaletten, Ladungsträgern und Gestellen aus Holz
  • Lasergravuren in Holz und Kunststoff wie z.B. bei Werbeartikeln
  • Plasmaschneiden, schweißen, stanzen von Metall
  • Herstellung von schmiedeeisernen Zäunen, Brennschalen und -körben aus Metall
  • Eigenprodukte und Kunstgewerbeartikel aus Holz, Metall und Kunststoff

Mit Ihrer Beauftragung erhalten Sie nicht nur fachgerecht ausgeführte Dienstleistungen, sondern ermöglichen Menschen mit Hilfebedarf die Teilhabe am und die Eingliederung ins Arbeitsleben.

Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie.

WfbM Berkhöpen

Am Berkhöpen 3 // 31234 Edemissen
05176 / 189 23
05176 / 189 89
wfbm.berkhoepen(at)lhpb.de

WfbM Burgdorf

Holzwiesen 1 // 31303 Burgdorf
05136 / 80 95 00
05136 / 80 95 21
wfbm.burgdorf(at)lhpb.de

WfbM Peine

Lehmkuhlenweg 1 // 31224 Peine
05171 / 99 09 0
05171 / 99 09 89
wfbm.peine(at)lhpb.de

Gut zu wissen: Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Hilfebedarf berechnen wir Privatpersonen auf die Leistung, die durch Menschen mit Hilfebedarf erbracht wird, nur den aktuell geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Bei Unternehmenskunden können 50% der in Rechnungen ausgewiesenen Arbeitsleistungen unserer Werkstätten gemäß §223 SGB IX auf eventuell zu leistende Ausgleichsabgaben angerechnet werden.