Leichte Sprache

Sticken, nähen, stanzen, drucken und Co.

Wussten Sie schon, dass wir für Sie unterschiedliche (Textil-) Materialien zuschneiden und stanzen und dass auch die Herstellung von Textilprodukten bei uns in guten Händen ist? Unter Zuhilfenahme moderner Maschinen bearbeitet unser engagiertes Team Ihre Aufträge fachgerecht und zuverlässig. Sie wünschen sich Ihre Initialen als hochwertige Stickerei auf dem Bademantel? Oder möchten Sie als Hotelier gleich die gesamte Tischwäsche mit Ihrem Signet besticken lassen? Auch das ist möglich – genauso, wie das Bedrucken Ihrer Textilien.

Stick-tec ist eine Außenstelle der Werkstatt für Menschen mit Hilfebedarf und eine Einrichtung der Lebenshilfe Peine-Burgdorf. Hier veredeln wir Ihre Berufs- und Freizeitbekleidung, Accessoires, Frottierwaren, Tischwäsche und Co. nach Ihren Vorgaben mit erstklassigem, bei 95 °C waschbarem Stickgarn. Es gibt außerdem die Möglichkeit, Textilien beflocken und bedrucken zu lassen. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die geeignete Umsetzung Ihres Motivwunsches.

In unserer Näherei erledigen wir außerdem industrielle Näharbeiten für Sie. Dabei verarbeiten wir Textilien, Leder und Kunststoffe – konventionell und computergesteuert (CNC-Verfahren) Auf Wunsch übernehmen wir den Zuschnitt und das Stanzen von verschiedensten Materialien, darunter Gurte, Flausch, Klett und vieles mehr. Tampondruckarbeiten führen wir bis zu einem Durchmesser von 58 mm aus. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, die Ihnen unsere moderne Näherei bietet.

Mit Ihrer Beauftragung erhalten Sie nicht nur fachgerecht ausgeführte Dienstleistungen, sondern ermöglichen Menschen mit Hilfebedarf die Teilhabe am und die Eingliederung ins Arbeitsleben.

Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie.

Stick-tec // Sabine Christiansen

Hannoversche Neustadt 19A // 31303 Burgdorf
05136 / 97 89 12
05136 / 97 89 13
sabine.christiansen(at)lhpb.de
Flyer zum Download

Näherei

Am Sägewerk 8 // 31303 Burgdorf
05136 / 97 20 343
wfbm.burgdorf(at)lhpb.de

Gut zu wissen: Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Hilfebedarf berechnen wir Privatpersonen auf die Leistung, die durch Menschen mit Hilfebedarf erbracht wird, nur den aktuell geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Bei Unternehmenskunden können 50% der in Rechnungen ausgewiesenen Arbeitsleistungen unserer Werkstätten gemäß §223 SGB IX auf eventuell zu leistende Ausgleichsabgaben angerechnet werden.